Bei uns "kaufen" Sie nicht einfach einen Hund, sondern Sie "gewinnen" einen Freund!

Tipps und Informationen über Gesetze

Ich verzichte bewusst auf Originalzitate der Gesetzestexte, weil die meist unverständlich und kompliziert sind.

Was jeder Hundehalter in Österreich unbedingt wissen muss: 

  • Zu den gesetzlichen Bestimmungen zählt die Chip- und Registrier-Pflicht für jeden in Österreich gehaltenen Hund. Der Züchter hat den Welpen, vor der Abgabe in der entsprechenden Datenbank der Bundesregierung und der Welpen-Käufer dann innerhalb von 4 Wochen, verpflichtend zu registrieren, mit der Angabe über die Herkunft des Hundes. Strafen gehen von mindestens 200.- Euro bis mehrere Tausend Euro. Diese umfangreichen Daten in dieser Datenbank sind von diversen behördlichen Stellen, wie zum Beispiel dem Amtstierarzt, abzufragen und jederzeit einzusehen. 
  • Jeder Hund muss zusätzlich umgehend nach dem Erwerb bei der zuständigen Gemeinde oder beim zuständigen Magistrat gemeldet werden. Warten Sie nicht zu lange damit. 
  • Eine Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden. Bei einer bestehenden z.B.: Haushaltsversicherung lassen Sie einfach Ihren Versicherungsvertreter eine entsprechende Erweiterung der Polizze machen. Die jährlichen Kosten sind dafür unterschiedlich, aber normalerweise gering. 
  • Ein Sachkundenachweis oder eine Hundeprüfung für jeden Hundehalter, dessen Mindestalter 16 Jahre sein muss, ist ebenfalls vorzulegen. 
  • Jede medizinische Behandlung am Hund ist dem Tierarzt vorbehalten. Spritzen setzen oder Fäden ziehen nach Operationen usw. Der Hundehalter darf nur vom Tierarzt mitgegebene Tabletten verabreichen oder Salben auftragen sonst nichts! Zum Schutze des Hundes.  
  • Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für diverse Untersuchungen von Zuchttieren.  
  • Hunde im Auto müssen ausreichend gesichert transportiert werden. Das bedeutet ohne Gefahr für Mensch und Tier im Straßenverkehr. 
  • Im öffentlichen Verkehr besteht für alle Hunde Beißkorbpflicht. 
  • Es gibt regionale Unterschiede bezüglich der Leinen- und Beißkorbpflicht im Gemeinde- oder Stadtgebiet. Diese Verordnungen werden von der jeweiligen Gemeinde gemacht. Ein rücksichtsvolles Miteinander verhindert Probleme. 
  • Für absichtliche Tierquälereien am Hund werden natürlich empfindliche Geldstrafen oder möglicherweise ein Tierhalte-Verbot verhängt. Darunter fällt z.B.: Hunde im Auto bei tiefen oder hohen Außentemperaturen zurücklassen.


Es gibt verwirrender Weise verschiedene Anbieter für Tierregistrierungen, da kann es leicht zu Missverständnissen kommen, vor allem da der Hundehalter für die Richtigkeit der Registrierung in der Datenbank des Bundesministeriums selbst verantwortlich ist. Mit diesem Link können Sie unter Eingabe der Chipnummer ihres Hundes, anschließend die Bestätigungstaste drücken und überprüfen, ob Ihr Hund dem Gesetz entsprechend richtig registriert ist.

heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/Suche.aspx 

 

Meine Quellen: mehrere Juristen diverser Bundesministerien in/für Österreich, das Tierschutz-Gesetz, das Tierärzte-Gesetz, allgemeines Gesetzbuch und andere.

Gedanken vor dem Kauf eines Welpen

  • Welpen sollen immer liebevoll und fürsorglich behandelt werden.
  • Bin ich bereit und in der Lage, mich in den nächsten Jahren um meinen Welpen-Hund zu kümmern?
  • Darf ich in meiner Wohnung überhaupt Hunde halten?
  • Hat jemand in der Familie eine Allergie gegen Tierhaare?
  • Bin ich bereit meinen Tagesablauf auf meinen neuen Welpen-Hund auszulegen?
  • Bin ich bereit, fortan Reisen und den Urlaubs hundgerecht zu gestalten?
  • Habe ich genügend Zeit für meinen Welpen-Hund?
  • Kann ich die laufenden Kosten tragen?
  • Sind wirklich alle Familienmitglieder mit der Anschaffung eines Hundes einverstanden?
  • Ich berate Sie umfassend und gerne. 

Mein Youtube-Kanal

Zahlreiche Videos mit Tipps und zum Verlieben finden Sie auf meinem YouTube Kanal: Uschi Kasbauer

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